Krankenkasse

Kostenrückerstattung

Die Leistungen für die hier vorgestellten Therapien werden nicht von der Grundversicherung, sondern teilweise von der Zusatzversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen, falls Sie über eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin verfügen. Seit dem 01. Januar 2018 gilt in der Schweiz eine allgemein gültige Regelung, dass alle anerkannten therapeutischen Behandlungen nach Tarif 590 abgerechnet werden.

Welche therapeutischen Massnahmen ihre Zusatzversicherung anerkennt, hängt von der Krankenkasse, der Höhe der Franchise sowie den internen Bestimmungen Ihrer Krankenkasse ab. Ich empfehle, vorgängig die Rückerstattungsfrage mit Ihrer Krankenversicherung abzuklären.

Adresse und ZSR-Nummer

Folgende Angaben zu meiner Person und meines Therapieangebotes werden bei der Rückerstattungsfrage wichtig sein:

Jacqueline Marti-Scholtens
Naturheilpraktikerin mit eidgenössischem Diplom in Traditioneller Europäischer Naturheilkunde TEN
Akupunkt-Massage Therapeutin ESB APM nach Radloff und OAM nach Luck
Höheweg 95
3800 Interlaken

ZSR-Nr.: Z940660

Eidg.Registrier-Nr.: HFP-NHPTEN-CH-2022-41

 

Abrechnung

Meine Behandlungen werden pro 5 Minuten mit 11 Franken taxiert.
Eine Behandlung von 50 Minuten kostet 110 Franken.
Anamnese/Patientendokumentation ausstellen und ergänzen, zusätzlich pro 5 Minuten 11. Franken.

Tarif 590-Nummern

Behandlung Nummer
Akupunkt-Massage APM 1005
Colon-Massage 1033
Diätetik NHP 1041
Fussreflexzonenmassage 1052
Hydrotherapie 1058
Klassische Massage NHP 1062
Phytotherapie, westliche 1085